Was ist ein Verein?
Was ist ein "e.V."?
Vorteile Eintragung
Vorraussetzung Eintragung
Gründung
Anmeldung
Satzung
Gemeinnützigkeit
Muster
Um einen Verein zu gründen, diesen eintragen zu lassen, damit
man sich "e.V." nennen darf und die Gemeinnützigkeit zu erlangen sind
bestimmte Vorraussetzungen zu erfüllen.
Da diese Vorraussetzungen nicht auf Anhieb jedem bekannt
sind, haben wir hier einige Informationen gesammelt und kommentiert.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir keinerlei Haftung
oder Gewähr übernehmen für die hier gesammelten Informationen, Kommentare und
Links.
Was ist ein Verein?
Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein
gemeinschaftliches Ziel verfolgen.
Was ist ein "e.V." und welchen
Vorteil hat dies?
Der Zusatz "e.V." steht für "eingetragener Verein".
Ein Verein gilt mit der Eintragung als "juristische Person".
Eine juristische Person hat bestimmte Rechte, aber auch Pflichten.
Oftmals ist es erst als juristische Person möglich, bestimmte Dinge zu
erwirken (z.B. Eröffnung eines Kontos für den Verein bei einer Bank).
Eingetragen wird der Verein in das Vereinregister, welches bei dem zuständigen
Amtsgericht geführt wird.
Ein Vorteil der Eintragung als juristische Person: bei
Rechtsgeschäften (z.B. Abschluss eines Vertrages) haftet die juristische Person,
also der Verein. Ist der Verein nicht eingetragen, haftet jedes
Vorstandsmitglied mit seinem gesamten Vermögen! Man stelle sich vor, der Verein
organisiert eine Veranstaltung, bei der, durch was auch immer, eine Sache
erheblich beschädigt wird, ein Sachschaden in beträchtlicher Höhe entsteht. Ist
der Verein eingetragen, haftet der Verein mit dem gesamten Vereinsvermögen; ist
der Verein nicht eingetragen, haften ALLE Vorstandsmitglieder mit ihrem gesamten
Privatvermögen in unbegrenzter Höhe!
Allein diese Haftungsfrage sollte schon Grund genug sein, den
Verein in das Vereinsregister einzutragen.
Oftmals dürfen Bankkonten für einen Verein nur von
eingetragenen Vereinen eröffnet werden
Vorteile der Eintragung
- Verein ist rechtsfähige Person
- Verein haftet nur mit dem Vereinsvermögen
- gemeinnützig wird i.d.R. "einfacher anerkannt"
Vorraussetzung zur Eintragung
Um einen Verein in das Vereinsregister eintragen zu lassen,
sind verschiedene Dinge notwendig:
- der Verein benötigt mindestens 7 Mitglieder, die den
Verein gründen
- der Verein benötigt eine Satzung (mehr hierzu im
Bereich Satzung)
- die Vereinsgründung muss dem zuständigen Amtsgericht
mitgeteilt werden (mehr hierzu im
Bereich
Anmeldung)
Gründung des
Vereins
Um einen Verein zu gründen, muss eine Versammlung
stattfinden, in der mindestens 7 Personen den Verein gründen und ihm eine
Satzung geben.
Über diese Gründungsversammlung muss Protokoll geführt
werden. Dieses Protokoll muss von den Personen unterschrieben werden, die den
Verein gründen. Ein
Muster-Protokoll
der Gründungsversammlung ist
hier
ersichtlich.
Das Gründungsprotokoll hat (= muss) zu enthalten:
- den Ort und den Tag der Gründungsversammlung
- den Namen der Versammlungsleiterin oder des
Versammlungsleiters
- die gefassten Beschlüsse
- die Angabe, dass die Satzung beraten und einstimmig
angenommen wurde
- Angaben zur Wahl des Vorstands (Vor- und Nachname,
Geburtsdatum, Anschrift und Funktion der gewählten Vorstandsmitglieder; das
Abstimmungsergebnis ist zahlenmäßig genau anzugeben, Wendungen wie "mit
großer Mehrheit", "fast einstimmg" usw sind unbedingt zu vermeiden), Annahme
der Wahl durch die Gewählten
- Unterschriften der Personen, die nach den
Bestimmungen der Satzung das Protokoll zu unterschrieben haben.
Hierbei sind die Bestimmungen der Satzung zu beachten.
Anmeldung des
Vereins
Die Gründung des Vereins muss bei dem zuständigen Amtsgericht
mitgeteilt werden. Dies geschieht durch eine schriftliche Anmeldung (Muster
ist hier ersichtlich), die von dem Vereinsvorstand in
vertretungsberechtigter Anzahl (in der Satzung muss aufgeführt sein, wer aus dem
Vorstand den Verein vertreten darf) unterschrieben werden muss. Diese
Unterschriften sind zu beglaubigen (bei einem Notar, je nach Bundesland
kann dies auch bei einem Ortsgericht geschehen). Die Unterschriften dürfen erst
bei der Beglaubigung geleistet werden!
Der Anmeldung an das Amtsgericht sind folgende Unterlagen
beizufügen:
- das unterschriebene Protokoll der
Gründungsversammlung samt "Abschrift" (= Kopie) und
- die Satzung, unterschrieben von mindestens 7
Gründungsmitgliedern samt "Abschrift" (= Kopie)
Die Eintragung des Vereins kann, je nach Auslastung des
Amtsgerichtes, mehrere Wochen und Monate betragen!
Der Verein gilt erst dann als juristische Person, sobald die
Eintragung erfolgt ist. D.h. Rechtsgeschäfte (z.B. Abschluss eines Vertrags)
sind, rechtlich gesehen, erst nach der erfolgten Eintragung möglich!
Der Verein erhält nach der erfolgten Eintragung Bescheid vom
Amtsgericht sowie einen Auszug aus dem Vereinsregister. Ein solcher
Registerauszug wird i.d.R. von einer Bank verlangt wenn z.B. ein Konto für den
Verein eröffnet werden soll.
Die Eintragung in das Vereinsregister und sämtliche
Änderungen, die eingetragen werden müssen, kosten den Verein Gebühren. Nach
erfolgter Eintragung gibt es einen Gebührenbescheid des Amtsgerichtes.
Satzungserfordernisse
Die
Satzung muss enthalten: |
gemäß §§ BGB |
Muster |
Name (muss sich von Namen anderer
Vereine am Ort unterscheiden) |
57, 65 |
|
Sitz |
57, 24 |
|
Zweck (nicht wirtschaftlicher) |
57, 21 |
|
Eintragungsabsicht (ausdrückliche
Nennung empfiehlt sich, "e.V." im Namen reicht nicht aus!) |
57 |
|
Weiterhin
hat (=muss) die Satzung Regelungen zu folgenden Punkten zu enthalten |
gemäß §§ BGB |
Muster |
Eintritt (Personenkreis, Form der
Beitrittserklärung, Aufnahmeverfahren) |
58 Nr.1 |
|
Austritt (freiwilliger Austritt muss
möglich sein: Form, Zeitpunkt, Ausschluss, Ausschlussgründe) |
58 Nr.1 |
|
Beiträge (ob und welche; Angabe der
Höhe nicht erforderlich *1) |
58 Nr.2 |
|
Vorstand (Zahl der
Vorstandsmitglieder, Wahl, Amtsdauer, Vertretungsregelung) |
58 Nr.3, 26 |
|
Voraussetzung der Berufung der
Mitgliederversammlung: |
58 Nr.4 |
|
a) in den
durch die Satzung bestimmen Fällen |
36, 37, 40 |
|
b) wenn das
Interesse des Vereins es erfordert (zwingendes Recht) |
36, 40 |
|
c) wenn der
in der Satzung bestimmte Teil der Mitglieder dies verlangt |
37 Abs. 1,40 |
|
Form der Berufung der
Mitgliederversammlung und Fristen |
58 Nr.4 |
|
Beurkundung der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung |
58 Nr.4 |
|
Die Satzung
kann enthalten |
|
Muster |
zusätzliche Rechte und Pflichten der
Mitglieder |
|
|
Zugehörigkeit des Vereins zu einem
übergeordneten Verband |
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Verschiedene Arten der
Mitgliedschaften (z.B. Aktiv, Passiv, Ehrenmitglieder) |
|
|
Die Satzung ist von mindestens sieben Mitgliedern zu
unterschreiben und hat die Angabe des Tages der Errichtung (= Tag der Annahme in
der Gründungsversammlung) und ggf. die Angabe des Tages der Änderung zu
enthalten.
Eine Mustersatzung für
Verkehrsdienste ist hier ersichtlich.
Gemeinnützigkeit
In der Bevölkerung heißt es oftmals "ein e.V. ist doch
gemeinnützig" - dieser Satz ist falsch. Die Gemeinnützigkeit muss immer von dem
Finanzamt festgestellt werden.
Ein Verein kann von dem für den Vereinssitz zuständigen
Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden. Dies hat u.a. Steuerersparnisse und
Kostenermäßigungen (bis hin zum Erlass der Kosten) bei der Eintragung in das
Vereinsregister zur Folge.
Damit das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt, muss die
Satzung festgelegte Formulierungen enthalten.
Der Antrag auf "Anerkennung der Gemeinnützigkeit" an das
Finanzamt kann formlos gleich nach der Gründung des Vereins erfolgen; die
Eintragung beim Amtsgericht muss nicht abgewartet werden; ein Auszug des
Vereinsregisters ist dem Finanzamt jedoch nach der erfolgten Eintragung zu
übergeben! Ein Muster-Antrag ist hier
ersichtlich.
Der Antrag muss eine Kopie der Satzung und des Gründungsprotokolls beinhalten.
Bei neu gegründeten Vereinen erteilt das Finanzamt in der
Regel nur eine vorläufige "Anerkennung der Gemeinnützigkeit"; diese ist 18
Monate gültig. Vor Ablauf dieser Zeit ist dem Finanzamt "aus eigenem Antrieb"
nachgewiesen werden, daß die Gemeinnützigkeit besteht. Dies geschieht durch
einen Bericht über die geleistete Arbeit und die Tätigkeiten, die verrichtet
wurden sowie über die Finanzen des Vereins. Sollte dieser "Beweis" nicht
erfolgen, kann das Finanzamt erhebliche Probleme in Zukunft bereiten! Es
empfiehlt sich, alle Unterlagen, die vom Finanzamt kommen, mehrfach genauestens
durchzulesen!
Muster
Die unten stehenden Muster sind für interessierte Verein und
Organisationen gedacht und sollen die Gründung eines Vereins erleichtern.
Es sind jeweils eigene Daten einzutragen ( rote Schrift und
grauer Hintergrund ). Der BVD übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die
Richtigkeit der Formulare. Ggf. existieren in anderen Bundesländern andere
Bestimmungen.
Satzung
Protokoll der
Gründungsversammlung
Anmeldung beim
Amtsgericht
Antrag auf Anerkennung der
Gemeinnützigkeit
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