Da es zurzeit noch Unstimmigkeiten gibt, was die Mitgliedschaft im VRM (BVD
alt) und BVD angeht, möchte der Vorstand hier dazu Stellung nehmen.
Durch die Satzungsänderung (Namenänderung) des "alten" BVD ändert sich nichts
an der Mitgliedschaft der BVD(alt)-Mitglieder. Diese sind nach der Umbenennung
Mitglieder im VRM.
Der VRM ist als Verein Mitglied im neuen BVD.
Der neue BVD soll die Funktion eines Dachverbands wahrnehmen. Hierzu gehört
es, Termine bei verschiedenen Behörden, Ministerien, Organisationen, Vereinen,
Gremien, Fachtagungen, Firmen, usw. wahrzunehmen, den BVD und seine Mitglieder
("Verkehrsdienste") vorzustellen und zu präsentieren, Konzepte zum
"Autobahndienst" und anderen relevanten Themen zu entwicklen und Schulungen zu
konzipieren und durchzuführen.
Es gibt etliche Vereine, die gleiches und ähnliches unternehmen oder vorhaben;
"wieso soll jeder das Rad neu erfinden?".
Gemeinsam aufzutreten, die Kenntnisse und das Wissen der Mitglieds-Vereine zu
sammeln,zu bündeln und den anderen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen gehört
ebenso zur Verbandsarbeit wie der Kontakt der Mitgliedsvereine untereinander.
Da der BVD als "Dachverband der Verkehrsdienste" in Erscheinung treten soll,
haben sich die Gründungsmitglieder des BVD in der zweiten Versammlung
entschieden, ausschließlich Vereine als Mitglieder in den BVD aufzunehmen.
Dies soll keine Abwertung von einzelnen Personen sein! Die Gründungsmitglieder
haben diesen Schritt ausführlich diskutiert.
Es wurde ebenfalls die "Problematik" (die mit der Umbenennung des alten BVD
in VRM entsteht) verschiedener Mitglieder des alten BVD diskutiert, die
(berechtigterweise) sagen "Für
Aktivitäten als VRM sehe ich hier vor Ort keine Chance mit den Behörden."
Diesen BVD-(alt)-Mitgliedern sollte vorgeschlagen werden, eine Ortsgruppe des
BVD zu werden.
Während die Satzung des neuen BVD eingetragen wurde, erhielt der Vorstand des
BVD (neu) Kenntnis eines Vereins, der ebenfalls Ortsgruppen betreibt:
Dieser Verein hat seinen Sitz in einer Stadt und div. Ortsgruppen in
anderen, weiter entfernten Städten und Gemeinden. Diese Ortsgruppen
unterstehen rechtlich gesehen dem Verein; die Ortsgruppen sind nicht
eigenständig und nicht als Verein eingetragen. Eingetragen ist lediglich
der Verein.
Der Vorstand ist somit auch für die Ortsgruppen verantwortlich (auch und
gerade auch für die Finanzen) und haftet für diese, da diese Teil des
eingetragenen Vereins sind.
In einer der Ortsgruppen gab es nun Probleme mit den Finanzen; die
Ortsgruppe hat eigenverantwortlich Gelder eingenommen durch div.
dubiosen Spenden und Dienste. Die Gelder wanderten teilweise in die
eigenen Taschen der Mitglieder vor Ort und wurden nicht Satzungsgemäß
verwendet.
Der Vorstand des Vereins hatte von diesem Vorgehen keine Kenntnis und
erfuhr erst durch das Finanzamt davon - das endgültige Ergebnis steht
noch aus!
Durch das Verhalten einer Ortsgruppe hat der gesamte Verein gelitten:
der Vorstand ist, rechtlich gesehen, voll verantwortlich für auch diese
Ortsgruppe und muß für deren (mutwilliges) Fehlverhalten haften.
Dies kann nicht im Sinne des Vereins sein!!
Aus eben diesem (Haftungs-)Grund hat der Vorstand des neuen BVD beschloßen,
KEINE BVD-Ortsgruppen zu gründen/zu eröffnen.
Der Vorstände sind sich bewußt, daß durch die Umbenennung des alten BVD in
VRM einige Mitglieder vor eben diese "Akzeptanz"-Probleme stellt.
Als mögliche Lösung sehen die Vorstände zurzeit folgendes:
die Vereine helfen den "betroffenen" Mitgliedern, "eigene" Vereine
(vor Ort) zu gründen, die dann Mitglied im BVD werden können.
Auf dieser Seite haben wir deswegen
aufgeführt, wie ein Verein zu gründen ist und was dabei zu beachten ist: Muster
für Satzungen, Protokoll der Gründungsversammlung und zur Anmeldung eines Verein
sind dort ersichtlich. Benutzername: Verein, Paßwort: willwissen. Bitte diese
Daten nicht weitergeben!
Gerne sind die Vorstände bei der weiteren "Planung" behilflich.
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